Stiftung Mensch


Ideen für Menschen


Das Wohl von Kindern, Jugendlichen und Senioren steht im Zentrum unserer Förderarbeit. Die „Stiftung Mensch“ unterstützt vornehmlich langfristige Projekte, die die Lebensbedingungen dieser Gruppen verbessern.

Gleichzeitig vergeben wir bei unserer Aktion „Ideen für Menschen“ weitere Fördergelder. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Ideen und Vorhaben an die „Stiftung Mensch“ wenden. Wir fördern Projekte und Initiativen, wenn Sie unseren Förderkriterien entsprechen. Machen Sie mit – verwenden Sie einfach unseren Förderantrag.

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Die Förderkriterien

Alle Vorschläge werden mit Sorgfalt ausgewertet. Vorhaben, die den Förderrichtlinien entsprechen, werden dem Stiftungsvorstand vorgelegt, der in Rücksprache mit dem Beirat entscheidet, ob und – falls ja – in welcher Höhe ein Projekt gefördert wird. Bei der Entscheidung spielen Kriterien wie Modellcharakter eines Projektes und Nachhaltigkeit eine Rolle. Die Förderrichtlinien lauten:

  • Die „Stiftung Mensch“ fördert die Jugend- und Altenhilfe, Erziehung und Berufsbildung sowie Personen im Sinne des § 53 Abs. 1 und 2 der Abgabenordnung.
  • Die „Stiftung Mensch“ bekennt sich als Stiftung der Sparkasse Zollernalb zur Region und fördert daher nur Projekte im Zollernalbkreis.
  • Die „Stiftung Mensch“ übernimmt grundsätzlich nicht die Gesamtkosten eines Projekts, sondern fördert lediglich mit Teilbeträgen.
  • Die „Stiftung Mensch“ deckt keine Haushaltslücken öffentlicher oder privater Träger.
  • Die „Stiftung Mensch“ fördert nur nachhaltige Projekte. Dies bedeutet: Nach dem Ende der Förderung durch die Stiftung müssen die geförderten Projekte auch ohne Mittel der Stiftung weitergeführt werden können.
  • Die Mittel der „Stiftung Mensch“ werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse vergeben.
  • Eine Mittelweitergabe darf nur zweckgebunden an „Körperschaften“ erfolgen, nicht an Einzelpersonen.
  • Die Antragsteller müssen über die Mittelverwendung Rechenschaft ablegen. Dies kann geschehen durch die Vorlage von Rechnungskopien und/oder durch Fotos, Berichte und Presseartikel.
  • Die „Stiftung Mensch“ erwartet von den Empfängern, dass sie in Fragen der Öffentlichkeitsarbeit mit der Stiftung zusammenarbeiten und auf deren Interessen Rücksicht nehmen.
  • Ein Anspruch auf Fördermittel besteht für niemanden.

Mit der Annahme der Förderung erkennt der Antragsteller diese Richtlinien an.


Verwendung der Fördermittel

  • Fördermittel sind zweckgebunden und können nur im Rahmen des geförderten Projekts verwendet werden. Sie sind nicht auf andere Projekte oder andere Förderpartner übertragbar.
  • Fördermittel werden für den beantragten Projektzeitraum bewilligt und verfallen nicht am Ende eines Kalender- oder Haushaltsjahres.

Bei nicht antragsgemäßer Verwendung der Fördermittel, kann die Bewilligung nachträglich widerrufen werden.


Ausschlusskriterien

Folgende Vorhaben sind von einer Förderung durch die „Stiftung Mensch“ ausgeschlossen:

  • Vorhaben, die nicht dem Stiftungszweck dienen
  • Übernahme zeitlich unbegrenzter Verpflichtungen
  • Förderung von kommerziellen Projekten oder Maßnahmen mit wirtschaftlichem Charakter
  • Unterstützung von Einzelpersonen
  • Förderung von Personalkosten (Grundsatz)
  • Zustiftungen in das Vermögen anderer Stiftungen
  • Projekte außerhalb des Zollernalbkreises

Ihr Antrag

Damit wir uns ein genaues Bild von Ihrem Vorhaben machen können, bitten wir Sie, Ihr Projekt so präzise wie möglich zu beschreiben. Sie können dazu den Förderantrag verwenden.

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Bewilligungsverfahren

Nach Eingang des Antrags prüft die Stiftung Mensch

  • die Gemeinnützigkeit der Maßnahme.
  • ob die Mittelverwendung dem Stiftungszweck dient.
  • ob eines der Ausschlusskriterien gegen die Förderung spricht.
  • ob das zu fördernde Projekt realisierbar ist.

Sollte eines dieser Kriterien gegen Ihr Projekt sprechen, werden wir Sie umgehend darüber informieren.

Der Antragsteller erhält eine Eingangsbestätigung. Darin ist auch vermerkt, in welchem Zeitraum er mit einer Entscheidung rechnen kann.

Die „Stiftung Mensch“ holt zur Beurteilung des Projekts bei Bedarf die Meinung eines Dritten ein.

Die „Stiftung Mensch“ entscheidet autonom und in ihrem Ermessen.

Der Beirat der Stiftung wird beratend hinzugezogen. Ablehnungen erfolgen schriftlich und werden begründet.

Wenn die Prüfung der Maßnahme länger dauert oder die nächste Beiratssitzung nicht zeitnah stattfindet, erhält der Antragsteller einen Zwischenbescheid.

Die Fördermittel werden bei einem Pressetermin offiziell übergeben.


Dokumentation

  • Spätestens drei Monate nach Abschluss des geförderten Projekts bitten wir Sie, uns über dessen Verlauf zu informieren und die Kosten detailliert zu belegen. Bitte berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen. Haben Sie Ihre Ziele erreicht?
  • Sollten wir von Ihnen keine Dokumentation des geförderten Projekts erhalten, müssen wir leider von künftigen Förderungen absehen.
  • Zum Nachweis der Gemeinnützigkeit benötigt die „Stiftung Mensch“ vom Mittelempfänger eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung).
  • Die „Stiftung Mensch“ geht davon aus, dass auf ihre Förderung in der üblichen Wiese (gefördert durch Sparkassen-Stiftung-Mensch) in sämtlichen Begleitmaterialien hingewiesen wird. Die Stiftung stellt ihr Logo gerne bereit. Das Anbringen einer Stiftungsplakette – sofern möglich – ist obligatorisch. Die Plakette wird von der Stiftung kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Terminabstimmung hierzu ist vom Antragssteller zu bewerkstelligen. Der Förderhinweis ist mit der „Stiftung Mensch“ im Vorfeld abzustimmen.
  • Bitte stellen Sie uns eine Infomappe mit allen Pressemitteilungen und Presseberichten zusammen, die über das geförderte Projekt erschienen sind.
  • Die „Stiftung Mensch“ behält sich das Recht auf Widerruf der Bewilligung und die Rückforderung der gezahlten Beträge vor, wenn die Bewilligungsbedingungen missachtet, insbesondere die Mittel zweckentfremdet werden.

Termine

Ihren Förderantrag für „Ideen für Menschen“ können Sie jederzeit einreichen. Das Gremium entscheidet alljährlich im Januar, Mai und September über die Vergabe der Fördermittel.

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