Im Jahr 2003 hat die Sparkasse Zollernalb die „Stiftung Mensch“ ins Leben gerufen. Sie stellte der Stiftung ihr Anfangskapital in Höhe von 511.292 Euro zur Verfügung. Inzwischen hat die Sparkasse das Stiftungskapital auf 2 Mio. Euro aufgestockt.
Die Stiftung unterstützt im Zollernalbkreis ausschließlich Projekt mit sozialem Hintergrund. Das Motto lautet: Helfen. Fördern. Begleiten.
Die Stiftung „hilft“ Kindern, um zu selbstbewussten, kreativen und einfühlsamen Menschen heranzuwachsen.
Beim „Fördern“ sind hauptsächlich Jugendliche gemeint. Die Stiftung will ihnen Perspektiven eröffnen und Anregungen geben. Es sollen aber auch Freizeitangebote ermöglicht werden.
Mit dem dritten Ziel „Begleiten“ sind hauptsächlich ältere Menschen gemeint, denen die Stiftung mit ihren Mittel den Alltag erleichtern will, wo immer dies in Form von Projekten möglich ist.
Die regional verankerte Sparkasse Zollernalb setzt sich konkret mit den sozialen Belangen der Menschen im Zollernalbkreis auseinander, denn sie ist untrennbarer Teil der Gesellschaft und damit – wie alle Bürgerinnen und Bürger – von der Qualität unserer Lebensbedingungen abhängig.
So wie sich das Kreditinstitut bereits intensiv im kulturellen Bereich und in der Sport- und Wirtschaftsförderung engagiert, trat mit der Gründung der „Stiftung Mensch“ die Unterstützung von sozialen Projekten stärker in den Vordergrund.
§ 2 der Satzung über die „Stiftung Mensch“ gibt Auskunft über den Stiftungszweck:
(1) Hauptzweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe und der Altenhilfe. Außerdem fördert und unterstützt die Stiftung die Erziehung und Berufsbildung sowie Personen im Sinne des § 53 Abs. 1 und 2 der AO.
Die Förderung und Unterstützung erfolgt vorwiegend durch Zuwendung finanzieller Mittel für Maßnahmen und Projekte, welche im Zollernalbkreis verwirklicht werden und die unter Berücksichtigung des Stiftungszweckes als förderungswürdig erscheinen.
Der Stiftungszweck kann auch durch die Unterstützung solcher Institutionen verfolgt werden, die sich dieser Aufgaben widmen.
(2) Die Stiftung kann die genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen, insbesondere durch eigene Veranstaltungen für Jugendliche und Senioren.
Der Stiftungsbeirat berät den Stiftungsvorstand und den Stiftungsrat der Stiftung und unterbreitet Vorschläge zur Vergabe der Stiftungserträge.
Folgende Personen gehören dem Stiftungsbeirat an: